Abfallbeschreibung
- Altholz
- Baumischabfall
- Bauschutt
- Erdaushub
- Grünschnitt
- Sperrmüll
- Altpapier / Kartonage
- Folie
- Wertstoffgemisch
Altholz
Unter Altholz werden alle Holzmaterialien verstanden, die bereits verwendet wurden und die als Abfall entsorgt werden sollen. Je nach Herkunft und Behandlung wird Altholz nach der Altholzverordnung in vier Kategorien unterteilt:
AI: naturbelassenes Holz
AII: verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz
AIII: halogenorganisch beschichtetes Holz (kein Holzschutzmittel)
AIV: mit Holzschutzmitteln behandeltes oder schadstoffbelastetes Holz
Wichtiger Hinweis: Unsere Container für Altholz dürfen nur mit Altholz der Kategorien AI - AIII befüllt werden. Sollen AIV-Althölzer entsorgt werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Was darf rein? | Was darf nicht rein? |
- Holzbalken (< 6 cm Kantenlänge)
- Holzbretter
- Paletten / Transportkisten
- Holzfußböden / Parkett / Laminat
- Holzmöbel
- Furnierholz
- Gartenzäune (nicht imprägniert)
| - Außentüren und -fenster
- Imprägnierte Hölzer
- Polstermöbel
- Brandholz
- Bahnschwellen
- Holz mit Anhaftungen
- Baumstämme / Wurzelstöcke
- Gartenabfälle
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Baumischabfall
Unter Baumischabfall versteht man die bei bei einem Bauvorhaben anfallenden Abfallgemische. Diese bestehen typischerweise aus Steinen (geringer Anteil), Holz, Tapeten, Kabel, Gipskartonplatten oder Verpackungen wie restentleerte Farbeimer.
Was darf rein? | Was darf nicht rein? |
- Bauhölzer (< 6 cm Kantenlänge)
- Altholz (nicht imprägniert)
- Bauschutt (Anteil max. 5 %)
- Folien
- Gipsabfälle / Gipskarton
- Teppich- u. Tapetenreste
- Holz (nicht imprägniert)
- Metalle / Eisen
- Papier / Pappe / Kartonagen
- Kunststoffe
- Glas
- Farb- und Lackeimer (ausgehärtet, auf Wasser-Basis)
| - Asbesthaltige Baustoffe
- Lackabfälle / Farbabfälle (lösemittelhaltig oder nicht ausgehärtet)
- Lösungsmittel / Flüssigkeiten
- Künstliche Mineralfaser (Glaswolle, Steinwolle)
- Imprägniertes Holz
- HBCD-haltige Dämmplatten
- Batterien
- Leuchtmittel
- Bitumenhaltige Dachpappe
- Teerhaltige Stoffe
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Bauschutt
Unter Bauschutt werden alle mineralischen Materialien verstanden, die bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten oder Baumaßnahmen anfallen. Hierzu zählen Natur- und Ziegelsteine, Mauerwerk, Kies, reiner Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel und Putzreste sowie Keramik (z. B. Waschbecken und Toiletten).
Was darf rein? | Was darf nicht rein? |
- Fliesen
- Dachziegel
- Keramik
- Mörtel- und Putzreste (ausgehärtet)
- Ziegelsteine
- Beton (ausgehärtet)
- Betonpflaster
- Estrich (ausgehärtet)
- Kies
- Marmor
- Schwerbetonsteine
- Pflastersteine (< 6 cm Kantenlänge)
| - Jegliche Anhaftungen (Stroh, Holz, Papier usw.)
- Ziegel mit Perlitefüllung
- Gasbeton (Ytong), Porenbeton
- Heraklith
- Flüssige, nicht ausgehärtete oder feinkörnige Abfälle
- Styroporleichtputz
- Gips- und Gipskartonabfälle / Rigips
- Sonstige Abfälle jeglicher Art
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Erdaushub
Unter Erdaushub versteht man das bei Erdarbeiten anfallende Bodenmaterial, wie z.B. Mutterboden, Sand, Erde oder Lehm.
Was darf rein? | Was darf nicht rein? |
- Lehm
- Sand
- Tonboden
- Mutterboden
- Im Boden befindliches Gestein (< 10 cm)
| - Durchwurzelter Boden
- Größere Steine (größer 10 cm)
- Bauschutt
- Kies
- Metalle
- Restmüll
- Holz
- Kunststoffe
- Grasnarben
- Schlacke
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Grünschnitt
Als Grünschnitt oder Grünabfall bezeichnet man alle kompostierbaren, organischen Abfälle aus der Garten-, Park- und Landschaftspflege. Hierzu zählen z. B. Äste, Grün-, Baum- und Strauchschnitt, Laub oder Rasenschnitt.
Was darf rein? | Was darf nicht rein? |
- Äste
- Laub
- Grün-, Baum- und Strauchschnitt
- Rasenschnitt / Unkraut
| - Heu / Stroh
- Wurzelstöcke / Baumstümpfe
- Erdaushub
- Verunreinigtes Laub
- Zäune / Holzmöbel
- Obst- und Gemüseabfälle
- Küchen- und Speiseabfälle
- Abfälle aus der Tierhaltung
- Friedhofsabfälle
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Sperrmüll
Unter Sperrmüll werden alle großen und sperrigen Gegenstände verstanden, die bei Umzügen, Büro- und Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen anfallen und die nicht über den Hausmüll entsorgt werden können. Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Fahrräder, Kinderwagen, Sofas, Koffer, Lattenroste usw.
Was darf rein? | Was darf nicht rein? |
- Fahrräder / Kinderwagen
- Koffer
- Lattenroste
- Möbelstücke
- Teppiche / Matratzen
- Sportgeräte
- Innentüren
- Kleinere Metallgegenstände
- Sonstiger sperriger Hausrat
| - Elektroklein- und -großgeräte
- Batterien und Leuchtmittel
- Bauschutt
- Asbesthaltige Baustoffe
- Sonderabfälle wie z. B. Lackabfälle, Lösungsmittel
- Künstliche Mineralfaser (Glaswolle, Steinwolle)
- HBCD-haltige Dämmplatten
- Bitumenhaltige Dachpappe
- Teerhaltige Stoffe
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Altpapier / Kartonage
Unter Altpapier / Kartonage versteht man getrennt gesammeltes, sortenreines Altpapier, Pappe oder Kartonagen.
Was darf rein? | Was darf nicht rein? |
- Kartons
- Wellpappe
- Büropapier / Kopierpapier
- Zeitschriften
- Zeitungen
- Kataloge
- Broschüren
- Prospekte
- Bücher
- Verpackungen aus Papier
| - Beschichtetes Papier
- Durchschreibpapier
- Tapeten
- Wachspapier
- Pergamentpapier
- Taschentücher
- Getränkekartons
- Verunreinigtes Papier
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Folie
Unter Folie versteht man getrennt gesammelte, sortenreine Folien aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) wie zum Beispiel Schrumpfhauben, Stretchfolien, Verpackungen oder saubere Baufolien.
Was darf rein? | Was darf nicht rein? |
- Verpackungsfolien aus PE oder PP
- Schrumpfhauben
- Wickelfolien / Stretchfolien
- Foliensäcke / Tüten
- Saubere Baufolien
| - Beschichtete Folien
- Agrarfolien
- Verschmutzte Baufolien
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Wertstoffgemisch
Unter Wertstoffgemisch werden gemeinsam erfasste, saubere Wertstoffe aus Gewerbe und Verwaltungen wie z. B. Verpackungen, Papier und Kunststoffe verstanden, die anschließend sortiert und verwertet werden.
Was darf rein? | Was darf nicht rein? |
- Verpackungen
- Papier und Kartonage
- Kunststoffe / Folien
- Styropor
- Holz
- Metall
- Glas
- Textilien
| - Sonderabfälle
- Farben und Lacke (außer ausgehärtet)
- Batterien
- Flüssige Abfälle
- Speisereste
- Elektronikschrott
- Bauschutt
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