Hinweise zur Auftragsabwicklung
Anlieferung und Stellplatz des Containers
Bitte beachten Sie, dass unser Containerfahrzeug problemlos zum gewünschten Stellplatz des Containers fahren kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,50 m.
Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen befestigten und auf die mögliche Belastung ausgelegten Untergrund. Vor dem Container muss ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Containers sein.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Sie benötigen eine besondere Stellgenehmigung, wenn der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) abgestellt werden soll. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde.
Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Ihre Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt in Rechnung stellen.
Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.
Richtiges Befüllen des Containers
Der Container darf nur nur bis zur Ladekante befüllt werden. Bei Containern mit Deckel müssen nach Beladung die Deckel schließbar sein. Bei Überladung darf unser Fahrer den Container nicht befördern und wir müssen Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen.
Der Container darf ausschliesslich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, finden Sie im Reiter "Abfallbeschreibung" unter "Was darf rein". Bitte achten Sie auf eine korrekte Befüllung, um Mehrkosten zu vermeiden.
Achtung: Je nach Sortieraufwand und Entsorgungsweg sowie gesetzlicher Vorgaben können durch Fehlbefüllungen erhebliche Mehrkosten entstehen!
Vermeidbare Kosten
Wenn wir den Container gleich auf den richtigen Platz stellen, vermeiden Sie eine kostenpflichtige Anfahrt für das Umsetzen des Containers.
Bitte achten Sie bei Anlieferung und Abholung des Containers darauf, dass Stellplatz und Container für unser Fahrzeug frei zugänglich sind, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen.